Unternehmergesellschaft alias Mini-GmbH in aller Kürze

Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Rechtsformvariante der GmbH, die im Zuge der Reform des Gesetzes betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) zum 01.11.2008 neu in das GmbHG integriert wurde.

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Haftungsbeschränkung

Bei der Haftungsbeschränkung ist zwischen der vertraglichen und der gesetzl. Haftungsbeschränkung zu unterscheiden. In beiden Fällen will sich der Betroffene im Wege einer Haftungsbeschränkung vor dem Verlust seines gesamten (Privat-) Vermögens schützen.

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Motive für Unternehmergesellschaft

Die richtige Entscheidung für die Unternehmergesellschaft als geeignete Rechtsform für ein unternehmerisches Vorhaben ist von zentraler Bedeutung für den späteren Erfolg und sollte daher wohl überlegt sein.

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Wesen und Funktion der Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft bietet wie die GmbH eine klare Struktur und Funktionsverteilung zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer, auch wenn diese Funktionen sehr oft von einer Person wahrgenommen werden. Ein weiterer zentraler Vorteil der Unternehmergesellschaft ist die Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen.

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Vorteile und Nachteile der Unternehmergesellschaft

Mit der Einführung der Unternehmergesellschaft in 2008 hat der Gesetzgeber auf den Boom der Limited in Deutschland reagiert und vor allem Existenzgründern mit wenig Kapital eine Rechtsform zur Verfügung gestellt, die bei der Unternehmensgründung hohe Flexibilität gewährt und eine Haftungsbeschränkung bietet.

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Vergleich der Rechtsformen

Vor Gründung einer Unternehmergesellschaft bzw. einer GmbH sind einige Formalitäten zu beachten. Hierzu gehört auch die Prüfung, ob die Rechtsform der Unternehmergesellschaft bzw. der GmbH für das geplante Unternehmen die geeignete Rechtsform ist. Bei einer sorgfältigen Vorbereitung erfolgt die Entscheidung bei der Wahl der Rechtsform nach einer sorgfältigen Analyse der Zielvorstellungen und einer Bewertung der Alternativen.

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