Vorteile und Nachteile der Unternehmergesellschaft
Mit der Einführung der Unternehmergesellschaft in 2008 hat der Gesetzgeber auf den Boom der Limited in Deutschland reagiert und vor allem Existenzgründern mit wenig Kapital eine Rechtsform zur Verfügung gestellt, die bei der Unternehmensgründung hohe Flexibilität gewährt und eine Haftungsbeschränkung bietet.
Inhalt:
2. Vorteile der Unternehmergesellschaft
3. Nachteile der Unternehmergesellschaft
Einsatzzwecke der Unternehmergesellschaft
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist grundsätzlich für alle Unternehmensformen und Branchen geeignet, wobei der Gesetzgeber bei der Einführung der Unternehmergesellschaft in erster Linie an den Existenzgründer mit wenig Kapital gedacht hat. Mit der Unternehmergesellschaft können neben wirtschaftlichen Zwecken auch ideelle, sportliche oder sogar politische Zwecke verfolgt werden. Wegen des Verzichts auf ein Mindeststammkapital eignet sich die Unternehmergesellschaft vor allem für Handwerker und kleinere Gewerbebetriebe, bei denen die Notwendigkeit einer Haftungsbeschränkung von Anfang an notwendig ist.
Aufgrund des geringen Kapitalbedarfs bei Gründung einer Unternehmergesellschaft eignet sich diese Rechtsform auch insbesondere für Unternehmen im gemeinnützigen Bereich ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Vorteile der Unternehmergesellschaft
Einer der großen Vorteile der Unternehmergesellschaft ergibt sich aus § 1 GmbHG, weil der Unternehmensgegenstand auf jeden gesetzlich zulässigen Zweck ausgerichtet werden darf, sei es ein Betrieb
- in der Produktion,
- im Handel oder
- im Bereich der Dienstleistungen.
Neben dem klassischen Handelsgewerbe kann die Unternehmergesellschaft auch für freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Zwecke genutzt werden. Daneben bietet die Unternehmergesellschaft den Vorteil, dass sich die geschäftlichen Beziehungen zwischen den Gründungsgesellschaftern übersichtlich gestalten lassen, die Kapitalaufbringung von Anfang an geregelt wird und den Gesellschaftern eine weitreichende Haftungsbeschränkung gewährt wird. Dies bedeutet, dass die Gesellschafter in der Regel nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften und auch im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft nicht die Gefahr besteht, das gesamte Privatvermögen zu verlieren. Eine Durchgriffshaftung der Gesellschafter ist auch klar umgrenzte Einzelfälle beschränkt.
In Stichpunkten lassen sich die Vorteile der GmbH wie folgt auflisten:
- Haftungsbeschränkung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen,
- Vergütung der Mitarbeit im eigenen Unternehmen möglich und steuerlich effektiv,
- Einflussnahme auf die Geschäftsführung der GmbH,
- Altersversorgung und Absicherung der Gesellschafter-Geschäftsführer,
- weitgehende Gestaltungsfreiheit der Satzung.
Auch die Besteuerung der Unternehmergesellschaft ist durchaus interessant, da die Gewinne der Gesellschaft der Körperschaftssteuer unterliegen und der Körperschaftssteuersatz derzeit 15% beträgt.
Nachteile der Unternehmergesellschaft
Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich wie bei der GmbH um eine juristische Person des Privatrechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen, das vom Privatvermögen der Gesellschafter strikt und klar zu trennen ist. Hieraus ergeben sich vor allem für den Alleingesellschafter- Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft zuweilen formale Anforderungen, deren Notwendigkeit, Sinn und Zweck nicht immer erkennbar sind. Dies betrifft die Gründung der Unternehmergesellschaft, die Übertragung von Anteilen an der Unternehmergesellschaft, die Offenlegung von Jahresabschlüssen und die Gewerbesteuerpflicht für alle Einkünfte der Gesellschaft.
Die strikte und klare Trennung zwischen Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter ist aus verschiedenen Gründen dringend zu beachten und überfordert manche Unternehmer. Dabei stehen Erwägungen des
- Steuerrechts,
- Insolvenzrecht und
- Gesellschaftsrechts
im Vordergrund. So ist z.B. aus steuerrechtlichen Gründen eine lückenlose Dokumentation aller Geschäfte zwischen GmbH und Gesellschafter- Geschäftsführer erforderlich, um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.
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