Besonderheiten der Unternehmergesellschaft

Trotz aller Gemeinsamkeiten zwischen der klassischen GmbH und der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gibt es auch einige Besonderheiten, die sich ausschließlich aus § 5a GmbH ergeben. Wie schon die „Spitznamen“ der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verraten, ist das geringere Mindeststammkapital eine der augenscheinlichsten Besonderheiten. So wird die UG haftungsbeschränkt im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Mini-GmbH oder als 1 Euro GmbH bezeichnet.

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Rechtsformzusatz "haftungsbeschränkt"

Der markante Rechtsformzusatz "haftungsbeschränkt" gehört zu den Besonderheiten der Unternehmergesellschaft, der gem. § 5a Abs. 1 GmbHG zwingend anzuführen ist. Was ist in diesem Zusammenhang zulässig?

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