Übergang zur GmbH
Der Übergang von der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zur GmbH wird in § 5a Abs. 4 GmbHG auf sehr einfache Weise geregelt. Die Sonderregelungen für die Unternehmergesellschaft gem. § 5a GmbHG gelten nicht mehr, sobald das Stammkapital der Gesellschaft auf ober über 25.000 Euro erhöht wurde.



