Geschäftsführergehalt

Das Geschäftsführergehalt für die Geschäftsführer in der GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist einer der wesentlichen Kostenbereiche und bedarf daher einer gewissen Aufmerksamkeit der Gesellschafter. Das Gehalt der Geschäftsführer sollte sich zweckmäßigerweise aus mehreren Gehaltsbestandteilen zusammensetzen und sowohl fixe als auch variable Elemente enthalten. Alles zusammen bildet die Gesamtausstattung der Geschäftsführer, die auch im Ganzen bezüglich der Angemessenheit zu beurteilen ist.

Inhalt:

 

1. Geschäftsführergehalt = Betriebsausgaben

Das von der GmbH oder Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) gezahlte Geschäftsführergehalt zählt grundsätzlich zu den abziehbaren Betriebsausgaben, ebenso wie die Löhne und Gehälter anderer Mitarbeiter. Im Rahmen der Buchführung wird das Geschäftsführergehalt jedoch regelmäßig auf einem eigenen Konto verbucht, um eine Trennung von den übrigen Löhnen und Gehältern herbeizuführen. Für die steuerliche Bewertung der einzelnen Komponenten des Geschäftsführergehalts gibt es weitgehend besondere Bewertungsvorschriften, insbesondere beim Dienstwagen des Geschäftsführers. Während die meisten Komponenten des Geschäftsführergehalts dem Lohnsteuerabzug unterliegen, gibt es einige Gehaltsbestandteile, die steuerfrei oder zu einem niedrigeren Pauschalsteuersatz behandelt werden können. Beim Gesellschafter- Geschäftsführer einer GmbH oder Unternehmergesellschaft sind einige Besonderheiten zu beachten, um die Abzugsfähigkeit des Geschäftsführergehalts als Betriebsausgaben "finanzamt-sicher" zu gestalten. Das gleiche gilt für Geschäftsführer, die zu den Angehörigen eines Gesellschafters der GmbH oder Unternehmergesellschaft gehören. Hier geht es oftmals um die Frage der Angemessenheit, aber auch um die Wirksamkeit und Klarheit des Geschäftsführervertrages sowie das Rückwirkungsverbot und das Durchführungsgebot.

 

2. Variables Gehalt der Geschäftsführer

Der weit überwiegende Teil der Geschäftsführer in Deutschland bezieht ein variables Geschäftsführergehalt, das sich aus mehreren Gehaltsbestandteilen zusammensetzt. Die Quote des variablen Anteils sollte in einem Bereich zwischen 20% und 30% liegen und abhängig von der Ertragslage der Gesellschaft gestaltet werden. Mehrere Gehaltsbestandteile mit einer wesentlichen ertragsabhängigen Komponente sind einem Fixgehalt des Geschäftsführers immer überlegen, insbesondere im Falle einer finanziellen Krise der GmbH. Der Vorteil für beide Seiten liegt auf der Hand, da der Geschäftsführer in guten Geschäftsjahren automatisch eine höhere Vergütung erhält als in schlechten Wirtschaftsjahren und er somit auch am Erfolg der Geschäftsführung partizipiert. In der Regel arbeitet man in der Praxis mit einer gewinnabhängigen Tantieme für den Geschäftsführer.

 

3. Mehrere Gehaltsbestandteile

Beim Geschäftsführergehalt bieten sich folgende Gehaltsbestandteile an, die in der Zusammenschau die Gesamtausstattung des Geschäftsführers in der GmbH oder Unternehmergesellschaft ergeben:

  • Festgehalt incl. Gratifikationen (insbesondere Weihnachts- und Urlaubsgeld,
  • Tantiemen (Gewinn- oder Umsatztantieme)
  • Dienstwagen mit Erlaubnis zur Privatnutzung,
  • Betriebliche Altersversorgung (z.B. Direktversicherung, Pensionszusage),
  • Sonstige Leistungen (z.B. Unfallversicherung).

Der Dienstwagen und eine betriebliche Altersversorgung der Geschäftsführer in Form einer Direktversicherung gehören inzwischen zum Standard einer jeden GmbH oder Unternehmergesellschaft. Auch die Pensionszusage ist eine beliebte Form der betrieblichen Altersversorgung, unterliegt jedoch mehreren Voraussetzungen und ist nicht für jede Gesellschaft geeignet.

 

4. Sozialversicherung und Statusprüfung

Die Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers ist eine zentrale Frage zu Beginn der Beschäftigung eines Geschäftsführes. Während das Gehalt des Geschäftsführers ohne Beteiligung (Fremdgeschäftsführer) regelmäßig wie bei jedem anderen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig ist, muss beim Gesellschafter- Geschäftsführer eine obligatorische Statusprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung durchgeführt werden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, aber allein die Beteiligung am Stammkapital der Gesellschaft ist nicht ausreichend, um von einer Befreiung von der Sozialversicherungspflicht auszugehen. Im Rahmen einer Statusprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung wird im Einzelfall überprüft und durch verbindliche Statusfeststellung entschieden, inwieweit die Kriterien für eine abhängige oder eine selbständige Beschäftigung überwiegen. Je nach Entscheidung muss die Gesellschaft zusätzlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung entrichten oder nicht.


Das Geschäftsführergehalt in der GmbH und Unternehmergesellschaft





Weitere Artikel zum Thema gibt es hier:
Verwandte Artikel