Geschäftsführervertrag mit Erläuterungen

Die Bestellung zum Geschäftsführer der GmbH und das Anstellungsverhältnis bei der GmbH auf Basis eines Geschäftsführeranstellungsvertrages - umgangssprachlich und abgekürzt Geschäftsführervertrag - sind zwei unterschiedliche Dinge und auch unabhängig voneinander zu behandeln.

Während das organschaftliche Amt als Geschäftsführer mit den entsprechenden Rechten und Pflichten in erster Linie durch GmbH-Gesetz und Satzung definiert werden, regelt der Geschäftsführervertrag die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen GmbH und Geschäftsführer. Es gibt im Internet zahllose kostenlose und kostenpflichtige Muster für einen Geschäftsführervertrag (Muster Geschäftsführervertrag), wobei sich zwischen dem Geschäftsführervertrag eines Fremdgeschäftsführers und dem Geschäftsführervertrag eines Gesellschafter-Geschäftsführers wesentliche Unterschiede ergeben können. 

Inhalt: 

0. Präambel
1. Aufgaben und Pflichten
2. Vertragsdauer
3. Bezüge
4. Urlaub
5. Vergütungsfortzahlung bei Krankheit oder Tod
6. Nebentätigkeiten und Geschenke
7. Wettbewerbsverbot
8. Schlussbestimmungen

 

0. Präambel

(1)    Der Geschäftsführer ist gemäß Beschluss der Gesellschafter- versammlung vom 02.01.2011 zum einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer der GmbH bestellt worden.
(2)    Ausweislich des Beschlusses der Gesellschafterversammlung und der erfolgten Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts ............ unter HRB ............. ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(3)    Mit diesem Vertrag werden die Rechtsverhältnisse zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer geregelt.

Der Geschäftsführervertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer. Auf Seiten der GmbH ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung für den Vertragsabschluss und Vertragsänderungen zuständig. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch die Zuständigkeit auf andere Organe der GmbH übertragen oder einzelne Gesellschafter ermächtigen. 

 

1. Aufgaben und Pflichten

(1)    Der Geschäftsführer vertritt die GmbH unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages, dieses Geschäftsführer- anstellungsvertrages und der Geschäftsordnung in ihrer jeweiligen Fassung gerichtlich und außergerichtlich.
(2)    Der Geschäftsführer hat sein Amt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen.
(3)    Die GmbH kann weitere Geschäftsführer bestellen. Eine Geschäftsverteilung unter den Geschäftsführern wird durch die Gesellschafter per Geschäftsordnung bestimmt.
(4)    Der Geschäftsführer nimmt die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im sinne arbeits- und sozialrechtlicher Vorschriften wahr.

Die Aufgaben und Pflichten der Geschäftsführer einer GmbH umfassen die gesamte kaufmännische und technische Geschäftsleitung bis hin zur Vertretung der Gesellschaft nach außen. Grundsätzlich ist ein Geschäftsführer von Gesetzes wegen uneingeschränkt zur Geschäftsführung der GmbH berechtigt. Diese Geschäftsführungsbefugnis kann jedoch im Innenverhältnis durch die Satzung, den Geschäftsführervertrag oder durch eine Geschäftsordnung (in der Praxis vorzuziehen) beschränkt werden. 

 

Vertragsdauer

(1)    Dieser Vertrag beginnt am 02.01.2011 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2)    Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 6 (in Worten: sechs) Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

(3)    Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung durch den Geschäftsführer ist gegenüber der Gesellschaft zu erklären, sofern ein weiterer Geschäftsführer vorhanden ist, ansonsten gegenüber dem Gesellschafter mit der höchsten Kapitalbeteiligung. Die Kündigung durch die Gesellschaft erfolgt durch schriftliche Mitteilung eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung. 
(4)    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Geschäftsführer ist vor der Kündigung aus wichtigem Grund anzuhöhren und die Kündigung ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn .... 
(5)    Die Bestellung zum Geschäftsführer kann durch Beschluss der Gesellschafter jederzeit widerrufen werden, unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus diesem Vertrag. Der Widerruf gilt stets als Kündigung dieses Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 
(6)    Nach einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages, egal durch welche der Parteien, ist die Gesellschafter jederzeit befugt, den Geschäftsführer von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen.
(7)    Der Anstellungsvertrag endet ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Geschäftsführer das 65. Lebensjahr vollendet.

Geschäftsführer werden nicht als Arbeitnehmer behandelt, so dass die viele arbeitsrechtlichen Vorschriften auf Geschäftsführer einer GmbH nicht anwendbar sind. Hierbei geht es vor allem um den Kündigungsschutz gem. Kündigungsschutzgesetz (KSchG), die Rechte der Arbeitnehmer aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts (ArbGG). Beim Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Mehrheit in der Gesellschafterversammlung kann es im Einzelfall Sinn machen, dass die Abberufung als Geschäftsführer und die Kündigung des Geschäftsführervertrages auf wichtige Gründe beschränkt wird. 

 

Bezüge

(1)    Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit ein Jahresbruttogrundgehalt in Höhe von EUR 50.000,00 (in Worten: EUR fünfzigtausend).
(2)    Das Grundgehalt wird in zwölf gleichen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig und auf ein vom Geschäftsführer benanntes Konto überwiesen.
(3)    Das Grundgehalt des Geschäftsführers wird jährlich unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation der GmbH und der Leistungen des Geschäftsführers überprüft und an die gegebenen Umstände angepasst.

Ein Geschäftsführer hat Anspruch auf Zahlung einer vereinbarten oder üblichen Vergütung. In der Regel gehören zur Gesamtvergütung eines Geschäftsführers folgende Gehaltsbestandteile:

  • Bruttogrundgehalt als Festvergütung,
  • Gewinnabhängige Vergütung mittels Tantieme,
  • Gratifikationen; zusätzliche Leistungen aus besonderem Anlaß (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläum);
  • Sonstige Leistungen (Dienstwagen, Dienstwohnung, Unfallversicherung, Direktversicherung, Vermögenshaftpflichtversicherung, D&O Versicherung);
  • Auslagenersatz (Reisekosten)
Musterformulieren zu den einzelnen Gehaltsbestandteilen mit weiteren Erläuterungen erhalten Sie in der ausführlichen Fassung zum "Kommentierten Geschäftsführervertrag".

Sobald ein Geschäftsführer ein Gehalt bezieht, stellt sich die Frage der Sozialversicherungspflicht. Auch der Geschäftsführer einer GmbH kann eine abhängige und damit versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, wenn er als nicht selbständiger Beschäftigter der GmbH im Sinne des § 7 Abs. 1 SGV IV anzusehen ist. Entscheidend für die Statusfeststellung ist die Ausgestaltung des Dienstverhältnisses auf Basis der Satzung und des Geschäftsführervertrages. In erster Linie kommt es darauf an, ob der Geschäftsführer hinsichtlich seiner Tätigkeit für die GmbH Weisungen der Gesellschaft unterliegt. Weitere Erläuterungen zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht ohne Mehrheit finden Sie in der ausführlichen Fassung zum "Kommentierten Geschäftsführervertrag". 

 

Urlaub

(1)    Der Geschäftsführer hat Anspruch auf 30 Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub je Kalenderjahr. Der Urlaub ist mit anderen Geschäftsführern, falls diese nicht vorhanden sind, mit dem Gesellschafter abzustimmen, bedarf aber im Übrigen keiner Genehmigung.
(2)    Ist es dem Geschäftsführer aufgrund entgegenstehender Interessen der GmbH ganz oder zum Teil nicht möglich, seinen Erholungsurlaub zu nehmen, so hat er Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs in Höhe von   .... % des Grundgehalts des Geschäftsführers gem. § 3.

Der Geschäftsführer hat auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Geschäftsführervertrag einen Anspruch auf angemessenen Urlaub. Kann der Urlaub aus betrieblichen Gründen ganz oder teilweise nicht genommen werden, hat der Geschäftsführer einen Abgeltungsanspruch. 

 

Vergütungsfortzahlung bei Krankheit oder Tod

(1)    Ist der Geschäftsführer arbeitsunfähig erkrankt oder an der Ausübung seiner Tätigkeit durch sonstige Gründe unverschuldet verhindert, bleibt der Gehaltsanspruch gem. § 3 dieses Vertrages für die Dauer von 6 Monaten bestehen.
(2)    Darüber hinaus zahlt die GmbH dem Geschäftsführer für die Dauer von weiteren 6 Monaten den Differenzbetrag zwischen dem Krankengeld einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und dem monatlichen Nettogehalt. Besteht kein Anspruch des Geschäftsführers auf Krankengeld, wird als Krankengeld im Sinne dieses Vertrages der Betrag zu Grunde gelegt, den der Geschäftsführer durch eine seinem Einkommen angemessene Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung erhalten hätte.
(3)    Dauert die Verhinderung länger als 3 Monate ununterbrochen an, so wird die gewinnabhängige Vergütung des Geschäftsführers anteilig gekürzt.
(4)    Bestehen Schadensersatzansprüche des Geschäftsführers gegenüber Dritten, so kann die GmbH von dem Geschäftsführer verlangen, ihr diese Schadensersatzansprüche bis zur Höhe der fortgezahlten Vergütung abzutreten.
(5)    Im Falle des Todes des Geschäftsführers erhalten sein Ehepartner oder falls dieser vorverstorben ist, seine unterhaltsberechtigten Kinder das Grundgehalt gem. § 3 dieses Vertrages für die Dauer von 3 Monaten weiter, beginnend mit dem Ablauf des Sterbemonats. Der Tantiemeanspruch gem. § 4 dieses Vertrages bleibt bis zum Ende des Monats, der auf das Ableben folgt, zeitanteilig bestehen.

 

Nebentätigkeiten, Geschenke

(1)    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, seine ganze Arbeitskraft in den Dienst der GmbH zu stellen. Die Aufnahme oder Fortsetzung jeder entgeltlichen oder unentgeltlichen Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Das gilt auch für die Übernahme von Ämtern in Aufsichtsgremien in anderen Unternehmen. 
(2)    Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn keine Interessen der GmbH entgegenstehen.
(3)    Geschenke oder sonstige Vorteile von Personen oder Unternehmen, mit denen die GmbH in Geschäftsverbindung steht oder dies beabsichtigt ist, darf der Geschäftsführer nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschafterversammlung annehmen.

 

Wettbewerbsverbot

(1)    Während der Dauer dieses Vertrages ist es dem Geschäftsführer untersagt, in selbständiger, unselbständiger oder sonstiger Weise für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Gesellschaft in direktem oder in indirektem Wettbewerb steht. Ferner ist dem Geschäftsführer untersagt, während der Dauer dieses Vertrages ein solches Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich hieran unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.

In manchen Unternehmen oder Branchen besteht ein großes Interesse, dem Geschäftsführer auch nach Beendigung des Vertrages für eine gewisse Dauer jeglichen Wettbewerb mit der GmbH zu untersagen. Die Wirksamkeit eines solchen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots ist jedoch abhängig von vielen Voraussetzungen und einer korrekten Formulierung. Eine Musterformulierung zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot mit Karenzentschädigung und weiteren Erläuterungen erhalten Sie in der ausführlichen Fassung zum "Kommentierten Geschäftsführervertrag".

 

Geheimhaltung

(1)    Der Geschäftsführer ist verpflichtet, über alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der GmbH gegenüber Dritten absolutes und strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages. 
(2)    Bei Beendigung dieses Vertrages oder bei Freistellung ist der Geschäftsführer verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, Aufzeichnungen oder Entwürfe betreffend die Angelegenheiten der GmbH sowie sämtliche im Eigentum der GmbH stehenden Gegenstände herauszugeben. Daten in einer privaten EDV-Einrichtung oder Anlage betreffend die Angelegenheiten der GmbH sind ohne ausdrückliche Aufforderung durch die GmbH und unverzüglich nach Beendigung dieses Vertrages zu löschen. Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, an derartigen Unterlagen oder Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

 

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer ungewollten Lücke soll im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.


Muster eines Geschäftsführervertrages mit Erläuterungen





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