Statusprüfung beim Geschäftsführer

Die Statusfeststellung beim Geschäftsführer einer GmbH durch die Deutsche Rentenversicherung ist entscheidend darüber, ob für diesen zusätzlich zum Geschäftsführergehalt auch Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu zahlen sind. Seit 01.01.2005 ist für alle Geschäftsführer eine obligatorische Statusfeststellung durchzuführen. Die Statusfeststellung beim GmbH-Geschäftsführer bestimmt sich anhand einer Vielzahl von Kriterien, wobei Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag die zentralen Dokumente sind, die von der Deutschen Rentenversicherung für die Prüfung miteinbezogen werden.

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