Gründungskosten
Die Gründungskosten der Unternehmergesellschaft sind nach der bundesweit gültigen Kostenordnung zu bestimmen, da der Gesellschaftsvertrag der UG nach § 2 Abs. 1 GmbHG der notariellen Beurkundung bedarf. Die Kosten für einen Vorgang richten sich nach dessen Geschäftswert.
Gem. §§ 39 Abs. 4, 41a Abs. 1 Nr. 1 KostO ergeben sich bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt mit einem Stammkapital bis zu 25.000 € folgende Notargebühren:
| Vorgang | Gesellschaft mit 1 Gesellschafter | Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern | ||
| €uro | €uro | |||
Erstellung Gesellschaftsvertrag, §§ 36 Abs. 1, 2 KostO | 84,00 | 168,00 | ||
| Bestellung Geschäftsführer, § 47 KostO | 168,00 | 168,00 | ||
| Erstellung Gesellschafterliste, § 147 Abs. 2 KostO | 13,00 | 13,00 | ||
| Handelsregisteranmeldung, § 38 Abs. 2 Nr. 7 KostO | 42,00 | 42,00 | ||
| Post und Telekommunikation | 20,00 | 20,00 | ||
| Nettobetrag | 327,00 | 411,00 | ||
| 19 % Umsatzsteuer | 62,13 | 78,09 | ||
| Rechnungsbetrag des Notars | 389,13 | 489,09 | ||
In dieser Aufstellung ist eine individuelle notarielle Satzung der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse des Existenzgründer inclusive. Der Notar berät den Existenzgründer über die wesentliche Aspekte der Unternehmergesellschaft und sorgt für eine Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister.
Wer bei der Gründung der Unternehmergesellschaft noch Kosten sparen will, besorgt sich die entsprechenden Formulare für die
- Bestellung des Geschäftsführer
- Erstellung der Gesellschafterliste und
- Handelsregisteranmeldung
selbst und reicht diese beim Notar ein. Diese Urkunden müssen nicht notariell beurkundet werden, so dass diese auch selbst formuliert werden können. Die entsprechenden Vorlagen zur Gründung einer Unternehmergesellschaft bzw. Mini-GmbH findet man z.B. bei Formblitz.
Bei Gründung einer Unternehmergesellschaft mit 1 Gesellschafter lassen sich die Kosten der notariellen Beurkundung nochmals deutlich reduzieren mittels Verwendung des sog. Musterprotokolls gem. § 2 Abs. 1a GmbHG. Hier richten sich Kosten des Notars nach dem Stammkapital, mit dem die Unternehmergesellschaft gegründet werden soll. Als Orientierung habe ich die entsprechenden Notargebühren in Abhängigkeit des Stammkapitals angegeben:
| Stammkapital | Notargebühren | |
| €uro | €uro | |
| bis 1.000 | 20,00 | |
| bis 5.000 | 84,00 | |
| bis 11.0000 | 108,00 | |
| bis 20.000 | 144,00 | |
| bis 24.999 | 168,00 |
Das Musterprotokoll kann auch bei Gründung einer Unternehmergesellschaft mit bis zu 3 Gesellschaftern verwendet werdeb, jedoch ist dies nicht wirklich zu empfehlen, da bei Gründung einer Unternehmergesellschaft mit mehreren Gesellschaftern der Gesellschaftsvertrag eine derart tragende Rolle einnimmt, dass dieser individuell erstellt werden sollte. Ein Rückgriff auf Standardformulierungen ist hier nur selten die richtige Wahl. Zusätzlich zu den Notargebühren fallen noch die Kosten für die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister und für die Veröffentlichung an, jeweils ca. 100 €.
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