Motive zur Gründung einer GmbH

Die Motive zur Gründung einer GmbH konzentrieren sich im wesentlichen auf den Wunsch einer flexiblen Rechtsform, auf die Haftungsbeschränkung und auf steuerliche Aspekte.

Inhalt:

1. Flexibilität der Rechtsform
2. Haftungsbeschränkung
3. Steuerliche Aspekte

 

1. Flexibilität der Rechtsform

Eine GmbH ist grundsätzlich für jedes Unternehmen in jeder denkbaren Branche geeignet. Eine GmbH kann genauso Handel betreiben wie Dienstleistungen anbieten oder sich in gemeinnützigen Feldern engagieren. Sogar im öffentlichen Bereich ist die Rechtsform der GmbH sehr beliebt, z.B. für städtische Versorgungsbetriebe. Die Beziehungen der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft lassen sich individuell in der Satzung der GmbH regeln, genauso wie deren Aufgaben und Ziele. Je nach Bedarf lässt sich das Stammkapital der GmbH sowohl in der Höhe als auch in der Art der Einlagen festlegen

 

2. Haftungsbeschränkung

Unternehmerische Aktivitäten bergen immer besondere Risiken für den Inhaber bzw. die Gesellschafter eines Unternehmens. Gerade aus diesem Grund suchen Existenzgründer und Unternehmer meist zu Recht den Weg in eine Kapitalgesellschaft und meiden die Rechtsformen der Personengesellschaften, ausgenommen die GmbH & Co. KG. Nicht umsonst war und ist die GmbH die beliebteste Rechtsform des Mittelstands in Deutschland, zu deren wesentlichen Merkmalen die Haftungsbeschränkung auf das in in der Gesellschaft gebundene Vermögen gehört. Im Haftungsfall bleibt das Privatvermögen der Gesellschafter von Forderungen Dritter unbehelligt und im Falle der Insolvenz verlieren die Gesellschafter allenfalls die eingebrachten Stammeinlagen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen kommt nur in ganz bestimmten Ausnahmen in Betracht. Der Schutz der Haftungsbeschränkung findet jedoch dort seine Schranken, wo Gesellschafter persönlich tätig werden und berufs- oder tätigkeitsbedingt das Risiko einer Verletzung fremder Rechtsgüter im Sinne der §§ 823 ff BGB besteht. Gerade bei deliktischen Handlungen hilft die Haftungsbeschränkung der GmbH daher nicht viel, wenn sich der Geschädigte direkt an den Schadensverursacher halten kann.

 

3. Steuerliche Aspekte

Die Besteuerung eines Unternehmens und die daraus resultierende steuerliche Belastung war schon immer ein entscheidendes Kriterium für die Wahl einer Rechtsform und das wird immer so bleiben. Pauschale Aussagen sind in diesem Bereich zwar nicht möglich, da die gesamtsteuerliche Belastung des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Dessen ungeachtet hat die Unternehmenssteuerreform 2008 mit der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15% zu einer deutlichen Entlastung der Kapitalgesellschaften geführt. Insoweit kann man schon sagen, dass die Entscheidung zugunsten einer Kapitalgesellschaft eher erleichert wurde.


Motive zur Gründung eines Unternehmens in der Rechtsform der GmbH





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