Unternehmergesellschaft
Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen der Rechtsform der GmbH (MoMiG) in Kraft getreten. Es handelte sich um die größte Reform des GmbH-Gesetzes seit Bestehen der Rechtsform der GmbH.
Die GmbH-Reform 2008 verfolgte gleichzeitig mehrere Ziele. Ein zentraler Bestandteil des neuen GmbH-Rechts und dieser Webseite ist die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), in der Praxis auch bekannt als Mini-GmbH. Zentrales Anliegen des Gesetzgebers war die Vereinfachung der Gründung einer GmbH auch für Existenzgründer mit wenig verfügbarem Kapital.
Die wesentlichen Ziele der GmbH-Reform 2008 lassen sich mit folgenden Überschriften beschreiben:
- Vereinfachung der Existenzgründung mittels einer GmbH,
- Beschleunigung der Eintragung einer GmbH ins Handelsregister,
- Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der GmbH,
- Bekämpfung der Missbräuche unter Verwendung der Rechtsform einer GmbH.
Die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - auch bekannt als Mini-GmbH wegen des geringeren Stammkapitals - wurde durch das MoMiG neu geschaffen, um der zunehmenden Flucht der Existenzgründer - trotz zahlreicher Warnungen - in die Rechtsform der ausländischen Limited zu begegnen. Die neue Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann ebenso wie die ausländische Limited mit wenig Startkapital und geringen Gründungskosten gegründet werden, so dass nunmehr jedem Existenzgründer mit dem Wunsch der Haftungsbeschränkung wieder eine attraktive - und bessere - Alternative zur Limited zur Verfügung steht. Wie sich nunmehr nach einigen Jahren Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in der Praxis gezeigt hat, wurde diese von Existenzgründern gut angenommen und hat die Ltd. als "günstige Alternative" zur GmbH abgelöst. Schon zum Ende des Jahres 2009 waren in Deutschland rund 20.000 neue Unternehmen in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet.
Ungeachtet der abweichenden Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich bei dieser Rechtsform gem. § 5a GmbHG um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), für die alle Vorschriften des GmbH-Gesetzes gelten. Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist äußerst flexibel, sei es durch einen Gesellschafter oder durch mehrere Gesellschafter, im vereinfachten Verfahren mittels Musterprotokoll gem. § 2 Abs. 1a GmbHG oder im Wege der üblichen notariellen Beurkundung, als Komplementär in einer UG & Co. KG oder im Rahmen einer GmbH & Still.
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