Unternehmergesellschaft in der Praxis

Die Unternehmergesellschaft wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH- Recht und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vor allem als Alternative und Übergangslösung zur GmbH ins Leben gerufen und scheint auf den ersten Blick als ideale Rechtsform für junge Existenzgründer. Aufgrund der unbegrenzten Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft gem. § 1 GmbHG kommt diese Rechtsform jedoch aufgrund der einfachen und kostengünstigen Gründung und dem vergleichsweise einfachen Handling auch als Rahmen für andere Unternehmensformen in Betracht.

Weiterlesen: Unternehmergesellschaft in der Praxis

 

Anwendungsfälle für Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) drängt sich immer dann auf, wenn eine Haftungsbeschränkung im Vordergrund steht und nur wenig Kapital zur Gründung eines Unternehmens zur Verfügung steht. 

Weiterlesen: Anwendungsfälle für Unternehmergesellschaft

 

Minderheitenschutz

Sowohl in der GmbH als auch in der Unternehmergesellschaft gilt gem. § 47 Abs. 1 GmbHG weitgehend das Mehrheitsprinzip, wonach der oder die Gesellschafter mit der Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung die Entscheidungen treffen. Dies ist selbst gegen den Willen anderer Gesellschafter möglich.

Weiterlesen: Minderheitenschutz