Das Stammkapital einer GmbH
Viele Fragen rund um die GmbH betreffen immer wieder das Stammkapital einer GmbH und die Kapitalaufbringung bei Gründung. Das Stammkapital dient der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens und somit auch dem Schutz der Gläubiger der GmbH, da die Haftung im Normalfall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Kurzübersicht
Zur Gründung einer GmbH ist das folgende Stammkapital erforderlich:
| Mindestbetrag | ||
| Stammkapital | GmbH | 25.000 Euro |
| Stammkapital | UG | 1,00 Euro |
| Nennbetrag je | Anteil | 1,00 Euro |
| Mindesteinlage | GmbH | 12.500 Euro |
| Bargründung | 1/4 je Ges. | |
| Sachgründung | voll |
Stammkapital bei Gründung
Das Stammkapital der GmbH ist von den Gesellschaftern bei Gründung der GmbH grundsätzlich in Geld und zur freien Verfügung der Geschäftsführer zu erbringen. Vorsicht beim Hin- und Herzahlen.
Reduziertes Stammkapital der Mini-GmbH
Einer der Unterschiede zwischen der Unternehmergesellschaft und der regulären GmbH besteht in der Höhe des Stammkapitals. Eine Mini-GmbH kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden.
Keine Sacheinlagen
Seit 01.11.2008 gibt es die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), die man bereits mit 1 Euro in bar je Gesellschafter gründen kann. Sacheinlagen sind zur Gründung jedoch nicht zulässig.

Stammkapital

