Das Stammkapital einer GmbH

Viele Fragen rund um die GmbH betreffen immer wieder das Stammkapital einer GmbH und die Kapitalaufbringung bei Gründung. Das Stammkapital dient der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens und somit auch dem Schutz der Gläubiger der GmbH, da die Haftung im Normalfall auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

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Kurzübersicht

Zur Gründung einer GmbH ist das folgende Stammkapital erforderlich:

  Mindestbetrag
Stammkapital
GmbH
25.000 Euro
Stammkapital
UG 1,00 Euro
Nennbetrag je
Anteil
 1,00 Euro
Mindesteinlage
GmbH
 12.500 Euro
Bargründung
 1/4 je Ges.
Sachgründung
 voll

 

 

 

Stammkapital bei Gründung

Das Stammkapital der GmbH ist von den Gesellschaftern bei Gründung der GmbH grundsätzlich in Geld und zur freien Verfügung der Geschäftsführer zu erbringen. Vorsicht beim Hin- und Herzahlen.

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Reduziertes Stammkapital der Mini-GmbH

Einer der Unterschiede zwischen der Unternehmergesellschaft und der regulären GmbH besteht in der Höhe des Stammkapitals. Eine Mini-GmbH kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden.

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Keine Sacheinlagen

Seit 01.11.2008 gibt es die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt), die man bereits mit 1 Euro in bar je Gesellschafter gründen kann. Sacheinlagen sind zur Gründung jedoch nicht zulässig.

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