Stammkapital zur Gründung der GmbH
Die Gründung einer GmbH ist mit einem Mindest-Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro möglich, wobei der oder die Gesellschafter im Falle der üblichen Bargründung zu Beginn zumindest 12.500 Euro auf ein Konto der GmbH einzahlen müssen. Die Höhe des Stammkapitals und die Nennbeträge der Geschäftsanteile gehören zu den zwingenden Bestimmungen in der Satzung der GmbH, ohne die eine Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister nicht vorgenommen werden darf.



