Die Mini-GmbH kurz vorgestellt
Bei der Mini-GmbH alias Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Rechtsformvariante zur GmbH, die im Zuge der GmbH-Reform zum 01.11.2008 neu in das GmbHG integriert wurde.
Bei der Mini-GmbH alias Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Rechtsformvariante zur GmbH, die im Zuge der GmbH-Reform zum 01.11.2008 neu in das GmbHG integriert wurde.
Die UG (haftungsbeschränkt) wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen der Rechtsform der GmbH zum 01.11.2008 als neue Rechtsformalternative zur GmbH eingeführt. Sie wird rechtlich wie eine GmbH behandelt, weist aber gegenüber dieser einige Besonderheiten auf.
Neben der Haftungsbeschränkung besitzt die UG (haftungsbeschränkt) einige weitere Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen, die jeder Existenzgründer bei der Wahl der richtigen Rechtsform immer im Auge haben sollte.
Sie wollen eine UG gründen? Das ist eine sehr gute Entscheidung, da die UG (haftungsbeschränkt) - offiziell auch bezeichnet als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - die perfekte Rechtsform für Existenzgründer und angehende Unternehmer ist, die großen Wert auf eine Haftungsbeschränkung legen, aber (noch) nicht in der Lage oder auch nicht gewillt sind, von Anfang an das volle Stammkapital zur Gründung einer GmbH aufzubringen.
Die Entscheidung für den Einsatz einer UG (haftungsbeschränkt) in der Praxis drängt sich immer dann auf, wenn eine Haftungsbeschränkung im Vordergrund steht und nur wenig Kapital zur Gründung eines Unternehmens zur Verfügung steht oder erforderlich ist.
Die UG (haftungsbeschränkt) bietet wie die GmbH eine klare Struktur und Funktionsverteilung zwischen Gesellschafter und Geschäftsführer, auch wenn diese Funktionen sehr oft von einer Person wahrgenommen werden.
Die Höhe der Gründungskosten bei der UG (haftungsbeschränkt) bestimmt sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz, abgekürzt GNotKG), das am 01.08.2013 bundesweit in Kraft getreten ist.
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann gem. §§ 5, 5a GmbH bereits mit einem reduzierten Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. Empfehlenswerter ist jedoch ein Stammkapital in Höhe von mindestens 1.000 Euro.
In der Rechtsform der UG & Co. KG können die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit den gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorteilen der Kommanditgesellschaft kombiniert werden.
Da die UG (haftungsbeschränkt) vor allem für Existenzgründer mit wenig Kapital oder Kapitalbedarf eingeführt, ist der Vergleich zwischen der UG (haftungsbeschränkt) und der Limited als direkte Konkurrentin interessant.
Die Umwandlung einer UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH wird in § 5a Abs. 4 GmbHG auf sehr einfache Weise geregelt, indem die Sonderregelungen für die UG (haftungsbeschränkt) gem. § 5a GmbHG nicht mehr gelten, sobald das Stammkapital auf ober über 25.000 Euro erhöht wurde.